Markgraf Christian Ernst 1668 - 1696
Nun also unterstand Schnabelwaid direkt dem Landesherrn. Will schreibt in seinem ,,Teutschen Paradeiß“ dazu: ,,Hierdurch wurde Schnabelwaid gut Brandenburgisch, und im Schloß eine Hochfürsthohe Ambtmannschafft angeordnet, der Marck aber bekam nebenst Burggräflicher Freiheit ein neues Wappen, nemblich im Schild zur Rechten den Brandenb. Adler, zur Linken einen StörchenHalß, Kopf und Schnabel.“
Damit ist am Marktcharakter Schnabelwaids nicht zu zweifeln. Seit wann aber der Ort schon “Markt“ war, kann man nicht genau festlegen. Beim Verkauf Schnabelwaids an die Künsberger (1410) ist von einem Markt noch nicht die Rede, wohl aber von einem Gericht. Wenn die Künsberger einen Rechtshandel mit Creußen wegen eines von ihnen beanspruchten Braurechts hatten, (siehe Kap. ,,Streit und Gericht“), kann man daraus auch noch nichts schließen. 1555 wird das ,,schloß und flecken zu Schnabelwaid“ eingenommen. Hier könnte man das ,,Flecken“ als einen ,,Marktflecken‘ deuten, wenn auch von einer Marktverleihung noch nichts zu hören ist. In der Tat sieht der Ort für einen Markt recht bescheiden aus. Wohl stehen die meist zweigeschoßigen Giebelhäuser enger beieinander als normalerweise bei einem Dorf, doch ist eine breite Marktstraße, wie bei anderen Märkten nicht vorhanden. Der Katasterplan von 1840 erweckt freilich den Eindruck einer mehr oder minder geschlossenen Siedlung, die sich wohl auch für die Anlage einer behelfsmäßigen Marktbefestigung eignen wurde. Wenn der Ortsgrundriß auch eine gewisse Regelmäßigkeit aufweist, so läßt doch auch das Fehlen eines Marktplatzes es als sehr wahrscheinlich erscheinen, daß es sich hier nicht um einen planmäßig im Mittelalter gegründeten Markt handelt. Schloß und Gericht werden wohl zur Markterhebung beigetragen haben. Damit dürfte Schnabelwaid ein typischer Übergangsmarkt sein.
Zum herrschaftlichen Schloß gehörten um diese Zeit viele statthohe Güter und eine große Schäferei. Zum Amt zählten Preunersfeld, Troschen-, Enschen- und Langenreuth, 10 Häuser von Küps, etliche Güter zu Altencreußen, eines zu Wolfsbach und die Thann-, Heid-, Haus-, Klein- und Kraußenmühle, worüber ein Hochfürstl. Amtmann und Amtsschreiber bestellt waren, auch ein Bürgermeister und ein Bürgerrat waren vorhanden. Die Hohe Gerichtsbarkeit dieser Zeit gehörte jedoch zu Creußen. 1687 brach in Schnabelwaid ein Brand aus. Dazu heißt 1687 dem 19. Febr. Nachts 10 Uhr ist bey Herrman Heydorn hier aus liederlicher Unvorsichtigkeit Feuer auskommen, Urplötzlich die Flammen so gewütet, daß 7 Wohnhäuser und darunter letztlich die Pfarrwohnung sambt dem Pfarrstadel und andern zweyen Städeln in die Asche sind erbärmlich gelegt worden.“ Der damalige Pfarrer Kischwerdt meint, das Feuer hätte leicht vom Pfarrhause abgewendet werden können:
,,Auf das Pfarrhaus ist kein Tropfen Wasser gegossen worden, nur mit einer Butte voll Wasser hätte man es erhalten können.“
Und abermals wurden, drei Jahre später, 1690, durch Feuer das Gasthaus, das Brauhaus und sechs andere Häuser, der Schloßstadel und drei weitere Stadel zerstört
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