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Streit- und Gerichtswesen

Das Halsgericht für Schnabelwaid wird bereits 1410 erwähnt, als die Leuchtenberger ihr „Schloss und Vesten, genant zu der Snahelweide, mit allen Dörffern ......und in den gericht gelegen sindt „ an die Künsberger verkauften. Es wurde ihnen 1445 von Kaiser Friedrich dem III bestätigt. Doch schon bald maßte sich die Pfalzgrafschaft altem Herkommen zuwider die Gerichtsbarkeit über Schnabelwaid an, so daß sich Hans von Künsberg 1471 über seine Ladung vor das Landgericht Auerbach bei Markgraf Albrecht beschwerte, da je Schnabelwaid als ehemaliger leuchtenbergischer Besitz der Kurpfalz in keiner Weise unterworfen war. Doch immer wieder war Schnabelwaid ein Zankapfel. So kommt es 1512 wieder als Streitgegenstand über Fraisch, Fraisch, Geleit und Wildbann vor.
Eine dieser Streitigkeiten ist 1499 aufgezeichnet :
„Item gein der Schnablwaid vermeinen die hertzogischen auch zu greiffen, das die von kindslerg nit leiden wollen, dann es unpillichen gescheen, So sagen doch die allten, das es also nit herkomen sey, dann vor allter sey des von den hertzogischen Nje gebraucht, dann die Schnablwaid ist ettowa der lantgrauen geweset, domit sie den hertzogischen mit keinerley unterworffen gevest sind, Sie moegen aber als man sagt den von kindsperg Jr gericht doselbst abgehaven haben mit einem gehangen vnd denselben gein Eschenpach gefurt. Aber darnach hat Herr Friderich von kindsperg Ritter einen durch die gewissenden hencken lassen, und ist wol zu achten, das die hertzogischen so wenig als ander dohin greiffen haben aus alltem herkommen, dann man des vff den lantgreuischen keinen gebrauch, So ist auch vor alter vmb das halsgericht nicht so weit gegriffen, nier Numer (nunmehr) So die Schnablwaid fasst gar der herrschaft brandenburg aygenthum gemacht ist, wer gut, das die von kindsperg bey Irem allten herkommen gehanthabt wurden, wo auch die gebrechen allenthalben zu austrag gestellt wurden, mocht das auch mit einbezogen werden.?!
Am 19. Febr. 1541 schlossen die Pfalzgrafen mit den Markgrafen unter anderem folgenden Vertrag : Die Jagd im Craimoos und der Hirschschale, sowie die hochg richtliche 0brigkeit zu Schnabelwaid soll den Markgrafen verbleiben während Preunersfeld und Troschenreuth zur Pfalz kommen. Bei diesem Vergleich waren die Markgrafen lediglich an der Jagd im Craimoos und der Hirschschale interessiert und gaben dafür dreimal soviel Untertanen her, als sie erhielten. Auch der ehrliche Landschreiber Plechschmidt sagte : „Ohne die hohe Obrigkeit über Preunersfeld zu erhalten, währe es ein schlechter Vergleich.“ Doch auch dies half nichts.
1696 kam auch das Hohe Geircht mit dem Verkauf Schnabelwaids an die Herren von Bibra; vorher gehöhrte es zum Creussener Bezirk .
An den Galgen erinnert heute noch der Galgenberg. Wo er stand ist ungewiss .Hier sei noch etwas über den Galgen erwähnt : Wenn ein Galgen neu zu errichten oder wieder herzustellen war, wurden alle Zimmerleute und wnn nötig , auch alle Maurer des Gerichtsbereiches durch den Amtsknecht an den Gerichtssitz geladen, da die Bauleute es für eine Schande hielten, mitzuwirken. Unter ihnen entschied dann das Los darüber, wer den Galgen zu bauen habe.
Einen weiteren Streit hatten die Künsberger mit Creußen. Dabei wandten sich 1542 die Vormünder der Kinder des Wolf und Jorg von Künsberg zu Schnabelwaid an den Hauptmann auf dem Gebirge wegen vermeintlichen Braurechtes. Wie die Kläger schreiben haben ihre Untertanen seit etlichen Jahren ,“on ayniche beschwerd des vmgelts zw prewhen vnd schenken macht, auch Jre getankt auserhalb Schnabelwaid, vnsern armen Leuthen Jn andere Dorffer Vesles weis on eintrag gegeben“, der Hauptmann möchte „denen von Crewsen Jr vnpillich gesynnen abschaffen.

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