Im Besitz der Herrn von Bibra 1696 - 1750
Doch nicht lange blieb der Markt in markgräflichen Händen. Denn schon 1696 wurde das Rittergut mit seinen Zugehörungen von der Markgräfin Marie Luise, der 2. Gattin von Christian Ernst, (die es wohl vom Markgrafen zum Geschenk erhalten hatte ) um 44 000 fränk. Gulden und 2000 rh. Gulden Leihkauf an den kathol. Freiherrn Hans Heinrich von Bibra verkauft, das Kirchenhoheitsrecht war jedoch ausgenommen.
Schon um 1150 wird ein Heinrich von Biberahe als Lehensmann des Bischofs Otto 1. erwähnt, der das Lindenhardter Gebiet als sog. Afterlehen besessen hatte.
Hans Heinrich wurde als 3. Sohn des Georg Christoph von Bibra geboren und studierte zunächst Rechts- wissenschaft in Tübingen. Er wird wohl sehr bald in die Dienste der Vereinigten Niederlande getreten sein. Noch 1692 war er in holländischen Diensten Rittmeister unter Wilhelm III. von Oranien, als Kurfürst Lothar Franz (von Schönborn) ihn zum Kammerherrn und Obristenleutnant der Leibgarde ernannte. Dieser behandelte ihn bis zu seinem Ableben mit Wohlwollen.
1689 heiratete er Maria Christiana von Geyso. Diese scheint sehr wohlhabend gewesen zu sein, erwarb ihr Gatte doch Lehensstücke, die sein Erbvermögen bei weitem überstiegen.
1695 überließ ihm sein Bruder Heinrich Carl tauschweise sein Gut Euerburg mit Obereuerheim gegen Abtretung von Mühlfeld und entsprechende Barvergütung.
Man kann vermuten, daß mit den Bibras eine Art Gegenreformation in diesem Gebiet stattfinden sollte. Dafür sprechen viele Anhaltspunkte die im Folgenden auch erwähnt werden sollen. So veräußerte Hans Heinrich von Bibra 1696 sein Gut Obereuerheim an den Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn zu Mainz, der zugleich Fürstbischof zu Bamberg war, um dafür das brandenburgische Lehen Schnabelwaid zu erwerben.
1696 ging er die Regierung des Kurfürsten Max Emanuel II. von Bayern zu Amberg um Admission zur Landsassenpflicht und förmliche Einverantwortung von Troschenreuth an, starb aber, ohne etwas erreicht zu haben.
In dem oben erwähnten Kaufvertrag war ferner bestimmt, daß der Käufer Hans Heinrich, da er katholisch war, seine Gemahlin aber der evang. Konfession angehörte wie auch seine neuen Untertanen, keine Neuerung in Kirchen- und Religionssachen einführen dürfe; es wird ihm aber gestattet, der kath. Kirche nachzuleben und sich sowie seinen kath. Dienstboten die Sacra im Schlosse auf seinem Zimmer administrieren zu lassen, doch ohne gezogene Glocken oder andere offenbare Zeichen.
Die Wellen der Gegenreformation brandeten schon vorher bis in diese Gegend. Bereits seit 1668 war die Adelsfamilie der Groß von Trockau wieder katholisch. Sie hatten nicht nur ihre Untertanen nach sich gezogen, sondern auch in der ganzen Umgebung bis zum Ende des 18. Jhdts. lebhafte Katholisierungsversuche unternommen. In Auerbach hatten sich die Jesuiten niedergelassen. Die Bibraischen Bestrebungen ließen sich daraus erkennen, daß der älteste Sohn des Schloßherrn 1758 zum ,,Geheimen Rat und Oberhofmarschall Seiner Kurfürstl. Durchlaucht zu Köln“ befördert wurde.
Erwähnenswert ist auch die vormundschaftliche Beziehung zum Bischof von Bamberg.
Es befindet sich eine größere Anzahl von Schriftstücken in der Pfarregistratur, in denen das Mißtrauen der weltlichen und geistlichen Behörden zu dem Schloßherrn von Schnabelwaid zum Ausdruck kommt. Unter dem 9. Juni 1696 fordert das Konsistorium den Pfarrer Kripner auf, ,,jedesmalige Anzeige zu tun, falls sich Extensiones gegenüber dem, was kontrahiert worden und der Kaufbrief in litera besagt, ereignen sollten“.
Hans Heinrich von Bibra starb 1696. Seine Witwe, Maria Christiana, erwies sich als große Gönnerin, die an sämtlichen Verbesserungen der Kirche großen Anteil hatte. So dürfte auch das mit dem Wind sich drehende Turmkreuz, das die Initialen ,,M.Chr.F. v.B.“ trägt, eine Stiftung von ihr sein. Auch wollte sie auf das Schieferdach des Turmes ihren Namen und ihr Wappen setzen, doch wurde ihr das vom Markgrafen untersagt.
Ihr einziger Sohn, Lothar Franz Christian von Bibra, starb 1701 im Alter von 4 Jahren und wurde in der hiesigen Kirche beigesetzt. Zum Andenken an den Verstorbenen als Patronatsherrn wurde bis zu seiner Beerdigung täglich geläutet, sogar noch 14 Tage danach.
Die 4 Töchter des Hans Heinrich waren sämtlich katholisch. Seine 4 Brüder fanden die Allodialansprüche der Witwe im Vertrag vom 22. März 1702 mit der Summe von 50 000 fl ab und besaßen das Gut Schnabelwaid nebst dem kurbayrischen Lehen Troschenreuth (das inzwischen doch an die Bibras gekommen war) mehrere Jahre gemeinsam.
1709 übernahm Heinrich Carl von Bibra die genannten Güter um 40 000 fränk. Gulden und zahlte an jeden seiner 3 Brüder bzw. deren Kinder eine Abfindung von 2000 Taler. Er wird ein ,,Generalfeldmarschall-Lieutenant“ genannt und benutzte von nun an die Gelegenheit zu dem Versuch, in Schnabelwaid die kath. Religion wieder einzuführen. Zu diesem Zweck errichtete er auch ein Bethaus im Schloß, wogegen Markgraf Georg Friedrich heftigen Widerspruch erhob.
Nach und nach ließ man die Katholiken im Ort auf 35 Köpfe anwachsen, (ungerechnet, was sich in den zugehörigen Dörfern eingeschlichen hatte), feierte die katholischen Feste auf eine die Evangelischen verletzende Weise und legte dem evang. Pfarrer Hindernisse in den Weg. Auch in Abwesenheit seiner Herrschaft ließ der neuangestellte kath. Amtsverweser Kaimb kath. Gottesdienste abhalten. Da die von Zeit zu Zeit ein gangenen Warnungen ohne Erfolg blieben, nahm der Fürst 1739 die den Herren von Bibra erteilten Vergünstigungen zurück und ließ den nach dem Richtjahr (1624) in Schnabelwaid eingeschlichenen Katholiken die Ausweisung verkünden.
Aber auch auf andere Weise hatte man die Gegenreformation durchzusetzen versucht. So machte man eingesessenen evang. Gemeindegliedern für den Fall eines Konfessionswechsels große Versprechungen, während andererseits Katholiken der Wechsel erschwert wurde. Der bereits genannte Verwalter Kaimb soll verschiedene Evangelische durch seine Versprechungen abfällig gemacht haben er brachte den kath. Gruß auf ,und wenn diesen ein Evangelischer nicht erwiderte, soll er ihm seinen Religionshaß deutlich gezeigt haben.
Pfarrer Haas beklagt sich auch über das üble Beispiel des Schloßgesindes. So sollen nicht nur das verleitete evang. Schloßpersonal, sondern auch andere im Markt die schuldige Sabbathsfeier unterlassen haben.
Heinrich Carl starb 17154 und wurde in der jetzigen Pfarrkirche zu Forchheim begraben. (seit 1721 hatte er das Untertruchseßamt des Hochstifts Bamberg inne)
Nun erhielt Philipp Wilhelm, einer seiner sechs Söhne, das Lehen Schnabelwaid. Dieser veräußerte es schließlich am 16. Sept. 1750 an den Markgrafen von Bayreuth mit Zustimmung seines Bruders Rudolph Carl um 100 000 fränk. Gulden und ein Schlüsselgeld von 1500 Dukaten. Dabei wurde vereinbart, daß vor allem die noch immer auf dem Gut ruhende Schuld von 20 000 fl. abgezahlt werde, und der Betrag von 55 000 fl. solange beim Bruder des Verkäufers, dem Domherrn Heinrich von Bibra zu Fulda, bleiben solle, bis dieser Betrag zum Ankauf eines weiteren Gutes verwendet werde.
Damit war also der Versuch der Gegenreformation in Schnabelwaid gescheitert.
Evangelischen verletzende Weise und legte dem evang. Pfarrer Hindernisse in den Weg. Auch in Abwesenheit seiner Herrschaft ließ der neuangestellte kath. Amtsverweser Kaimb kath. Gottesdienste abhalten. Da die von Zeit zu Zeit ergangenen Warnungen ohne Erfolg blieben, nahm der Fürst 1759 die den Herren von Bibra erteilten Vergünstigungen zurück und ließ den nach dem Richtjahr (1624) in Schnabelwaid eingeschlichenen Katholiken die Ausweisung verkünden.
Aber auch auf andere Weise hatte man die Gegenreformation durchzusetzen versucht. So machte man eingesessenen evang. Gemeindegliede für den Fall eines Konfessionswechsels große Versprechungen, während andererseits Katholiken der Wechsel erschwert wurde. Der bereits genannte Verwalter Kaimb soll verschiedene Evangelische durch seine Versprechungen abfällig gemacht haben er brachte den kath. Gruß auf und wenn diesen ein Evangelischer nicht erwiderte, soll er ihm seinen Religionshaß deutlich gezeigt haben.
Pfarrer Haas beklagt sich auch über das üble Beispiel des Schloßgesindes. So sollen nicht nur das verleitete evang. Schloßpersonal, sondern auch andere im Markt die schuldige Sabbathsfeier unterlassen haben.
Heinrich Carl starb 1754 und wurde in der jetzigen Pfarrkirche zu Forchheim begraben. (seit 1721 hatte er das Untertruchseßamt des Hochstifts Bamberg inne)
Nun erhielt Philipp Wilhelm, einer seiner sechs Söhne, das Lehen Schnabelwaid. Dieser veräußerte es schließlich am 16. Sept. 1750 an den Markgrafen von Bayreuth mit Zustimmung seines Bruders Rudolph Carl um 100 000 fränk. Gulden und ein schlüsselgeld von 500 Dukaten. Dabei wurde vereinbart, daß vor allem die noch immer auf dem Gut ruhende Schuld von 20 000 fl. abgezahlt werde, und der Betrag von
55 000 fl. solange beim Bruder des Verkäufers, dem Domherrn Heinrich von Bibra zu Fulda, bleiben solle, bis dieser Betrag zum Ankauf eines weiteren Gutes verwendet werde.
Damit war also der Versuch der Gegenreformation in Schnabelwaid gescheitert.
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