Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

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Träg, Jürgen

Abteilungsleiter der Abteilung „Kasse, Steuern und Gebühren” und stellv. Geschäftsstellenleiter

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