Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Baumgärtner, Klaus
Geschäftsstellenleiter und Abteilungsleiter der Kämmerei
- 09270 989-20
- 09270 989-7020
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- Zimmer Nr. 23