Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Opel, Sabine

Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes

Leitung des Bürgerbüros

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Rauh, Christina

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

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Schmidt, Sandra

Ordnungsamt/Bürgerbüro

Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr

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