Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Opel, Sabine

Stellvertretende Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes

Leitung des Bürgerbüros

Platzhalter

Rauh, Christina

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

Platzhalter

Schmidt, Sandra

Ordnungsamt/Bürgerbüro

Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr

Alle Leistungen