Ergebnis des Bürgerentscheids am 23.04.2023

Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 folgendes Ergebnis der Abstimmung festgestellt:

1. Zahl der Stimmberechtigten: 768
2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben 575
3. Zahl insgesamt abgegebener Stimmen:  
3.1 beim 1. Bürgerentscheid (für Windkraftanlagen im Kitschenrain):  
Gültige Ja-Stimmen 300
Gültige Nein-Stimmen 260
Gültige Stimmen insgesamt 560
Ungültige Stimmen insgesamt 15
3.2 beim 2. Bürgerentscheid (gegen Windkraftanlagen im Kitschenrain):  
Gültige Ja-Stimmen 277
Gültige Nein-Stimmen 277
Gültige Stimmen insgesamt  554
Ungültige Stimmen insgesamt 21
3.3 bei der Stichfrage:  
Gültige Zustimmungen zum 1. Bürgerentscheid 273
Gültige Zustimmungen zum 2. Bürgerentscheid 290
Gültige Stimmen insgesamt 563
Ungültige Stimmen insgesamt 12

4. Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass

4.1 der 1. Bürgerentscheid mit 560 gültigen Stimmen
und davon mit 300 Stimmen mehrheitlich im Sinne von JA beantwortet wurde.
Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v.H. der Stimmberechtigten (154) ist erreicht.

4.2. der 2. Bürgerentscheid mit 554 gültigen Stimmen
und davon mit 277 Stimmen im Sinne von NEIN beantwortet wurde.
Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v.H. der Stimmberechtigten (154) ist erreicht.

4.3 Der Bürgerentscheid brachte folgendes Ergebnis
Der 1. Bürgerentscheid ist im Sinne von JA entschieden.
Der 2. Bürgerentscheid ist im Sinne von NEIN entschieden.

Es liegt keine widersprüchliche Entscheidung vor, der Stichentscheid ist daher bedeutungslos.

27.04.2023, gez. Heidler, Abstimmungsleiter