Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Stand: 01.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Böhm, Christian
Bautechniker
Technische Bauabteilung
- 09270 989-62
- 09270 989-7062
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 14
Mobilfunknummer: 0157 54467953

Popp, Sebastian
Bautechniker
Technische Bauabteilung
- 09270 989-67
- 09270 989-7067
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 14
Mobilfunknummer: 0176 45997528

Bauer, Matthias
Bauhofkoordinator
- 09270 989-64
- 09270 989-7064
- E-Mail senden
- Zimmer-Nr. 13
Mobilfunknummer: 0176 45646496